1.
Alle Lieferungen erfolgen nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.
2.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Käufer haben für meine Lieferungen keine Gültigkeit.
3.
Die Rechte des Käufers sind ohne meine Zustimmung nicht übertragbar.
4.
Meine Angebote sind unverbindlich und gelten erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftrages durch mich als angenommen.
Rechnungserteilung ist der Auftragsannahme gleichzusetzen.
5.
Mit meinen Vertretern getroffene Abmachungen bedürfen für Ihre Verbindlichkeit gegen mich der schriftlichen Bestätigung.
Für Fehler bei der Entgegennahme von Aufträgen durch Fernsprecher, Fax usw. übernehme ich keine Verantwortung.
6.
Alle Lieferungen erfolgen nach Möglichkeit innerhalb der vereinbarten Frist ab Düsseldorf. Umstände, welche die Lieferung unmöglich machen oder erschweren, insbesondere behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Streik, höhere Gewalt sowie Behinderungen in der Person des Inhabers und dessen Lieferanten entbinden mich für die Dauer dieser
Leistungsstörungen von der Lieferung verkaufter Waren. Dauert diese Störung länger als 4 Wochen, so sind beide Teile berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Eine Haftung für irgendwelche Schäden tritt nicht ein.
7.
Die Ware reist ab Lager meiner Firma auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch für Franco-Lieferungen.
8.
Der Versand erfolgt in handelsüblichen Verpackungen meiner Wahl.
9.
Sofern der Käufer nichts anderes bestimmt, wähle ich die Versandart und den Versandweg. Durch Übergabe der Ware an die Bahn, den Spediteur oder andere zur Beförderung bestelllte Personen, auch wenn es sich um Angestellte meiner Firma handelt, gilt die Lieferung als erfüllt. Das Gleiche gilt bei der Übergabe an den Käufer oder dessen Gehilfen und wenn die Ware zur Verfügung gestellt wird. Entstehende Mehrkosten durch Eil- oder Expressfracht gehen zu Lasten des Bestellers.
10.
Mit dem Zeitpunkt der Erfüllung geht spätestens die Gefahr einer Güte- und Mengenminderung auf die Käufer über. Handelsübliche Schwankungen in Qualität, Stärke und Farbabweichungen, ebenso Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % sowie die Lieferung gleichliegender Ersatzqualität behalte ich mir vor.
11.
Erfüllungsort aller Lieferungen ist Düsseldorf, Gerichtsstand Düsseldorf.
12.
Mängelrügen sind unverzüglich - innerhalb einer Frist von acht Tagen - schriftlich bei mir geltend zu machen.
13.
Bei rechtzeitiger Reklamation und nachgewiesener Mangelhaftigkeit der Ware sind die Käufer berechtigt, die Ware zur Verfügung zu stellen. Preisabzüge sind nicht statthaft.
Die Käufer sind verpflichtet die gerügte Ware ornungsgemäß zu lagern. Sie haften für Schäden, die sich aus nicht ordnungsgemäßer Lagerung ergeben.
14.
Ich hafte nicht für spezielle Eignung der Ware für den vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszweck.
15.
Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Bei Barzahlung, über die ich binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum verfügen kann, gewähre ich 2 % Skonto. Alle Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn aus alten Lieferungen noch ein Schuldsaldo besteht. Bei Wechselsaldo ist Skontoabzug ausgeschlossen.
16.
Die Käufer sind nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen.
17.
Zahlen die Käufer die ausgelieferte Ware nicht innerhalb der 30tägigen Frist gemäß Ziffer 15, so befinden sie sich im Verzug und sind verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe der Bankzinsen zu zahlen.
Die Nichteinhaltung meiner Zahlungsbedingungen berechtigt mich, ohne Ankündigung einer neuen Zahlungsfrist weitere Lieferungen zurückzuhalten, sowie von der Erfüllung des Kaufvertrages teilweise oder ganz zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unbeschadet hiervon bleiben meine sonstigen Rechte, insbesondere des Anspruchs auf Herausgabe meiner unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Erzeugnisse im Falle eines gerichtlichen Vergleichs oder der Eröffnung des Konkurses wie ganz allgemein der Einstellung der Zahlungen des Käufers.
18.
Alle Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus dem Lieferverhältnis mein Eigentum.
19.
Bei Weiterveräußerung der Ware durch meine Käufer treten diese ihre Forderungen gegen ihre Abnehmer an mich ab, soweit meine Forderungen gegen die Käufer noch nicht erfüllt sind.
20.
Für alle Streitigkeiten aus dem Lieferverhältnis sowie über das Zustandekommen und die Durchführung eines eventuellen Abschlusses ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.